(Juli 2024)
NRW-Gesundheitsminister Laumann und mehrere MdB aller demokratischen Parteien wagen einen neuen Vorstoß zur Einführung der Widerspruchsregelung.
Im Dezember 2023 hatte Minister Laumann einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, dem der Bundesrat zustimmte und mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, Stellung zu beziehen. Ein solcher unkonkreter Vorschlag ist jedoch aus Sicht der Bundesregierung unverbindlich, sie muss darauf nicht antworten, was sie auch tat (nicht zu antworten).
Am 5.7.2024 hat der Bundesrat einen konkreten Gesetzesentwurf zur Einführung der WSR beschlossen und ihn an die Bundesregierung weitergeleitet. Mit diesem Gesetzesvorschlag muss sich die Bundesregierung auseinandersetzen. Sie muss ihn innerhalb einer Frist von sechs Wochen an den Bundestag zwecks Behandlung übermitteln. Dann muss der Bundestag innerhalb einer „angemessenen Frist“, in der Regel 8 Wochen, darüber entscheiden, wobei er zusätzliche, anderslautende Gesetzesvorschläge zu diesem Thema einbringen kann. Wir können also davon ausgehen, dass es wahrscheinlich im Oktober zu einer Debatte, vielleicht sogar einer Abstimmung über die WSR kommen kann.
Parallel dazu haben die MdBs einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, der im Wesentlichen dem des Bundesrats entspricht und sich wiederum an dem vom Bundestag im Januar 2020 abgelehnten Vorschlag des damaligen Gesundheitsministers Spahn und des jetzigen Minister Lauterbach anlehnt.
Es liegt auf der Hand, dass diese beiden juristisch voneinander unabhängigen Vorgehensweisen inhaltlich und zeitlich zusammengeführt werden, sodass der Bundestag höchstwahrscheinlich im Oktober insgesamt entscheiden wird.
Kurz nach der Pressekonferenz der MdB meldeten sich die üblichen Gegner der WSR in Interviews und brachten ihre üblichen Scheinargumente vor, z.B. „in unserem Rechtssystem gibt es nicht den Grundsatz, dass Schweigen eine Zustimmung bedeutet“ oder „dies wäre ein Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen“ oder, ganz beliebt bei unserer Außenministerin „der Mensch gehört sich selbst und nicht dem Staat“.
Wir wollen sie nicht alle aufzählen, drei reichen, alle sind falsch, irreführend und/ oder Angstmacherei, im Kern absolut unempathisch und immer frei von eigenen Vorschlägen, wie man das Sterben und das Leid der Wartepatienten vermindern könnte.
ProTransplant hat zu diesen Falschbehauptungen eine Pressemitteilung mit klaren, seriösen und anschaulichen Antworten/ Erklärungen veröffentlicht, die Sie hier downloaden können.
(24.06.2024) Eine erneute parlamentarische Debatte über die Regelung der Organspende in Deutschland ist gestartet. Bundestagsabgeordnete von SPD (Sabine Dittmar), CDU (Gitta Connemann), CSU (Peter Aumer), Grünen (Armin Grau), FDP (Christoph Hoffmann) und Linken (Petra Sitte) stellten Ende Juni 2024 in Berlin einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende vor. Dieser soll jetzt in den Fraktionen diskutiert und noch in diesem Jahr im Parlament sowie bei Expertenanhörungen debattiert und abgestimmt werden.
Das Gesetzgebungsverfahren soll idealerweise im Frühjahr 2025 zu einem Gesetzesbeschluss führen, so dass mit einer Übergangszeit von zwei, drei Jahren 2027 oder 2028 in Deutschland die Umstellung
auf die Widerspruchsregelung erfolgen könne, so die Initiatorinnen und Initiatoren. Möglicherweise sei auch noch ein weiterer Vorschlag zu dem Thema aus den Reihen des Parlaments zu
erwarten.
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(30.11.23) Das Land Berlin unterstützt eine Initiative von drei anderen Bundesländern, bei Organspenden in Deutschland die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Dadurch wäre grundsätzlich jeder Mensch automatisch Organspender. Es sei denn, er oder sie hat einer Organentnahme zu Lebzeiten widersprochen - oder die Angehörigen widersprechen der Entnahme nach dem Tod. Man habe im Gesundheitsausschuss des Bundesrates einem entsprechenden Vorstoß von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen zugestimmt, bestätigte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung auf Nachfrage des rbb.
(14.11.2023) Organentnahmekrankenhäuser sollen zur Anbindung an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende verpflichtet werden. Dies geht aus einem fachfremden Änderungsantrag zum Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz) hervor, zu dem eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfand. Die Entnahmekrankenhäuser sollen verpflichtet werden, sicherzustellen, dass abrufberechtigte Personen im jeweiligen Krankenhaus eine Anfrage auf Erteilung einer Auskunft aus dem Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende stellen können. Damit werde „ausdrücklich geregelt, dass für Entnahmekrankenhäuser eine Verpflichtung zur Anbindung an das Register besteht“, heißt es in der Begründung. Das geplante digitale Organspenderegister wird voraussichtlich erst im ersten Quartal kommenden Jahres starten können – zurzeit befindet es sich noch im Aufbau. Weitere Infos finden Sie im Ärzteblatt.
(06.11.2023) Neue Vorstöße, die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende zu etablieren, werden von der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) ausdrücklich begrüßt. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte unlängst angekündigt, im November eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen.
„Das bisherige System der ,Entscheidungslösung‘ hat trotz vieler Nachbesserungen bisher nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt“, erklärten heute Hans-Albert Gehle, Präsident der ÄKWL, und ÄKWL-Ehrenpräsident Theodor Windhorst.
Im Interesse von über 8.000 schwerstkranken Menschen, die in Deutschland dringend auf ein Spenderorgan warten, müsse die Zahl der Organspender steigen, betont die ÄKWL. Bislang könnten Organspenden oft nicht realisiert werden, weil keine Willensäußerung des möglichen Spenders vorliegt oder Angehörige eine Spende ablehnten, da der Willen des möglichen Spenders nicht bekannt sei. Weitere Infos zu der neuen Initiative finden Sie im Ärzteblatt.
(15.10.2023) Angesichts des anhaltenden Mangels an Organspenden in Deutschland werden jetzt die Bundesländer aktiv: Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen in der Bundesratssitzung am 24. November eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung einbringen, wie die FR erfuhr. Derweil soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) im ersten Quartal 2024 das 2020 beschlossene Online-Organspenderegister endlich kommen. Das dürfte aber kaum eine schnelle Besserung der dramatischen Lage bringen. Die Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert. Sie besagt, dass alle als spendebereit gelten, die nicht zu Lebzeiten einer Organentnahme widersprochen haben. Derzeit müssen Spendewillige ausdrücklich ihren Spendewunsch erklären, damit ihnen im Todesfall Organe entnommen werden können. In den Bundesländern wächst schon länger die Ratlosigkeit angesichts der Misere. 2022 lagen die Organspendezahlen zehn Prozent niedriger als im Vorjahr, für dieses Jahr wird mit einem allenfalls kleinen Anstieg gerechnet. Weitere Infos zu dem Thema finden Sie hier.
(11.10.2023) Gesetzliche Änderungen bei der Lebendspende, neue Software zur Spendererkennung, bessere Aufklärung und Koordination der Transplantationsbeauftragten und die Inbetriebnahme des Organspende-Registers: Das BMG will dem Mangel an Spenderorganen mit einem Maßnahmen-Mix begegnen. Die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand gehört nicht dazu. Was das Bundesgesundheitsministerium konkret plant, um die Organspendezahlen zu erhöhen, können Sie im Tagesspiegel Background Artikel nachlesen.
Nach Verzögerungen soll kommendes Jahr das Organspender-Register starten. Transplanteure sind allerdings skeptisch, ob es zu mehr Organspenden führen wird.
Fachleute aus der Transplantationsmedizin haben sich skeptisch über die Wirkungen des geplanten Organspender-Registers gezeigt. Das Register sei grundsätzlich ein begrüßenswerter Ansatz, sagte Dr. Felix Pfeifer, Geschäftsführender Arzt der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) in der Region Ost (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt), der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings bleibe abzuwarten, ob dadurch die Spenderzahlen in absehbarer Zeit nennenswert zunähmen.
Der Transplantationsmediziner und Chirurg Professor Utz Settmacher vom Universitätsklinikum Jena äußerte Zweifel am Erfolg des Registers. „Wenn man sich die Erfahrungen aus anderen Ländern ansieht, werden die Ergebnisse bescheiden sein“, sagte Settmacher, der seit 2022 Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) ist. Weitere Infos sind im Ärzteblatt zu finden.
(11.05.2023) Die Spendezahlen sind 2022 erneut gesunken. Nun ist die Debatte um die Widerspruchslösung neu entbrannt, auch weil das Organspende-Register später kommt. Für Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO, könnte die Widerspruchslösung die Situation verbessern.
Im vergangenen Jahr kam es bei der Organspende in Deutschland erneut zu einem Rückgang. 64 Menschen weniger als im Vorjahr haben nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Die Gesamtzahl der Organspender sank auf 869, den niedrigsten Stand seit 2017. Auch die Summe der entnommenen Organe, die für eine Transplantation an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant gemeldet werden konnte, verringerte sich um 8,4 Prozent auf 2662. Nach wie vor stehen rund 8500 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Postmortale Organspender in Deutschland. Lesen Sie hier den sehr pointierten Artikel von Dr. Axel Rahmel.
(27.04.2023) Die Zulassung von Crossover-Nierenlebendspenden könnte die Zahl von Transplantationen deutlich erhöhen. Über eine mögliche Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG), die solche Spenden ermöglichen könnte, haben Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags gesprochen.
Grund für die Anhörung war ein Antrag der AfD-Fraktion für die Zulassung von Crossover-Lebendspenden. Die CDU/CSU sowie die FDP-Fraktion hatten sich ebenfalls mit dem Thema auseinandergesetzt. Die FDP sprach sich bereits in früheren Anträgen dafür aus, auch altruistische Lebendspenden zu ermöglichen.
Aktuell dürfen Lebendspenden nach Paragraf 8 Absatz 1 des TPG nur an nahestehende Personen erfolgen. Das soll unter anderem Organhandel vermeiden. Bei einer Crossover-Lebendspende wird ein Spender-Empfänger-Paar mit einem passenden zweiten Paar zusammengebracht, so dass zwei Lebendorganspenden kreuzweise durchgeführt werden können. Den gesamten Artikel aus dem Ärzteblatt finden Sie hier.
(Febr. 2023) Der Transplantationsbeauftragte der Medizinischen Hochschule Hannover, Frank Logemann, plädiert bei Organspenden dafür, die lebensrettenden Organe den Spendern bereits nach dem Herztod zu entnehmen.
Seit 2012 ist die Entnahme von Organe nach Herztod in Spanien geregelt, sagte Logemann der in Hannover erscheinenden Neuen Presse. Das habe zu einer größeren Zahl von Organspendern geführt. In Deutschland dürfen Organe erst nach dem sogenannten Hirntod entnommen werden, wenn die Spender dies bereits zu Lebzeiten erlaubt haben oder die Angehörigen dem zustimmen.
In Spanien werde inzwischen ein Drittel aller Spenderorgane nach dem Herztod entnommen, in den Niederlanden seien es sogar zwei Drittel, sagte Logemann. Insgesamt sei Spanien heute Spitzenreiter in Sachen Organspende. „Eine Diskussion über das Thema führt zu mehr Vertrauen, und die Zeit ist reif für einen ethischen Wandel in Deutschland“, sagte der Mediziner.
Zur Organspende besteht ein Wissensdefizit
In Deutschland warten zurzeit rund 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation ist die Zahl gespendeter und transplantierter Nieren, Lebern und Herzen im vergangenen Jahr um sieben bis zehn Prozent gesunken. 2022 wurden lebensbedrohlich erkrankten Menschen nur 2.662 Organe von 869 Spenderinnen und Spendern eingepflanzt.
Logemann sagte, das Wichtigste sei Aufklärung. Aktuell gebe es zur Organspende ein Wissensdefizit: „Die Bevölkerung fühlt sich schlecht informiert – das führt dazu, dass viele Gegner einer Spende sind.“
(28.01.2023) Jeder gilt zunächst als Organspender – außer er widerspricht. In Deutschland gilt das nicht. Sollte es aber, meint der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, angesichts sinkender Organspende-Zahlen.
Im Podcast des "MDR AKTUELL - Das Nachrichtenradio" erläutert Stefan Schwartze seine Sichtweise.
Der Podcast kann
hier angehört werden und ist auch in unserem Archiv zu finden.
(22.08.2022) Eigentlich sollte das Organspenderegister bis zum März dieses Jahres in Deutschland stehen. Nun ist klar, die Einführung verzögert sich mindestens um eineinhalb Jahre. Es könnte aber auch noch länger dauern. Das geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an den Gesundheitsausschuss des Bundestags hervor. Ein Abschluss der ersten Entwicklungsarbeiten ist demnach für Mitte nächsten Jahres geplant. Eine Inbetriebnahme des Registers könnte daher im vierten Quartal 2023 oder im ersten Quartal 2024 möglich sein, heißt es darin. Weitere Infos können sie hier lesen.
(März 2022) Während sich die Etablierung des Organspenderegisters verschiebt, ist das Transplantationsregister bereits gestartet, zumindest mit den ersten Daten. Hürden gilt es auch hier zu nehmen.
Erstmals gebündelte Tx-Daten
Tatsächlich werden mit dem Transplantationsregister in Deutschland erstmalig medizinisch relevante und bislang dezentral gewonnene Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Das ist ein Erfolg. Vor dem Aufbau des Transplantationsregisters gab es im Gegensatz zu anderen Ländern keine zentrale Stelle, die Daten über Organspenden, Transplantationen, Spender und Empfänger bündelt.
(10.11.2021) Während jährlich in Deutschland circa 9.500 Organe benötigt werden, standen 2020 nur 2.941 Spenderorgane zur Verfügung. Im internationalen Vergleich bleibt Deutschland Schlusslicht. Spanien, Frankreich und Italien haben 3- bis 4-mal mehr Spender. Weltweit rangiert Deutschland bei der Organspende auf dem 30. Platz – gleichauf mit Bulgarien, China oder Rumänien. Angesichts dieser katastrophalen Lage appelliert die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) an die mögliche Ampelkoalition, Organspende und Transplantationsmedizin in Deutschland endlich voranzubringen.
Damit schließt sich die DGU dem Appell der Patienteninitiative der Interessengemeinschaft Niere NRW e.V. und des Netzwerkes Organspende NRW e.V. an, bei den Koalitionsvertragsverhandlungen das Thema Organspende und Transplantation aufzunehmen und weiterzuentwickeln.
Vorstand und Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. sind der Meinung, dass sich eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft immer dann positionieren und Verantwortung übernehmen soll, wenn sie begründete Bedenken hat, dass das medizinisch Mögliche und Notwendige de facto unseren Patienten vorenthalten wird, heißt es in dem Schreiben der DGU an die FachpolitikerInnen Gesundheit von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP vom 5. November 2021. In diesem Sinne hatte sich die DGU in den letzten Jahren immer wieder zu Wort gemeldet, hatte die Handlungsträger zu Parlamentarischen Abenden zu Organspende und Transplantationsmedizin eingeladen und 2018 unter der Präsidentschaft von Prof. Dr. Paolo Fornara, Federführender der Arbeitsgruppe Richtlinie Empfängerschutz Lebendorganspende der BÄK, Organsachverständiger Niere der Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) und Vorstand des Arbeitskreises Nierentransplantation der DGU, nicht zuletzt ihren Ruf nach E inführung der doppelten Widerspruchslösung bei der Organspende erneuert. Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie im Informationsdienst Wissenschaft (idw).
(04.11.2021) Der 125. Deutsche Ärztetag (DÄT) hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Spenderkreis bei der Lebendorganspende auszuweiten. Aus Sicht des Ärzteparlaments sollte künftig eine Cross-over-Lebendspende – wie sie bereits in anderen Ländern erlaubt ist – auch in Deutschland ermöglicht werden.
Dazu sind gesetzliche Neuregelungen erforderlich. Konkret müsste Paragraf 8 Ansatz 1 des Transplantationsgesetzes (TPG) erweitert werden, ein Spender-Empfänger-Paar mit einem geeigneten zweiten Paar vereinbaren kann, dass zwei Lebendorganspenden kreuzweise durchgeführt werden (also Spender A/Empfänger B und umgekehrt).
„Die Lebendorganspende muss auf Basis des aktuellen Standes der Wissenschaft neu geregelt und gedacht werden“, sagte Günther Matheis, Präsident der Ärztekammer
Rheinland-Pfalz (LÄKRLP), bei der gestrigen Debatte.
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier.
(28.04.2021) Patienten können nach ihrem Tod nur dann Organe spenden, wenn sie intensivmedizinische Maßnahmen nicht explizit ausschließen. Eine neue Broschüre bietet Formulierungshilfen.
Wer nach dem Tod Organe spenden möchte, kann diesen Wunsch in seiner Patientenverfügung festhalten. Diese Formulierung sollte jedoch eindeutig und widerspruchsfrei sein, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Schließe man bestimmte intensivmedizinische Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung in der Verfügung aus, könne keine Diagnose des Hirntods erfolgen, erklärt der kommissarische BZgA-Direktor Professor Martin Dietrich. Für eine Entnahme der Organe sind nach Feststellen des Hirntods aber eine künstliche Beatmung und das Aufrechterhalten des Herz-Kreislaufsystems nötig. Schließt man solche Maßnahmen in der Patientenverfügung aus, lässt sich eine gewünschte Organspende womöglich nicht umsetzen.
Wer zwar grundsätzlich keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte, aber für die Durchführung einer Organspende eine Ausnahme zulassen will, sollte das in seiner
Verfügung auch entsprechend formulieren. Formulierungsvorschläge für diesen Fall, weitere Textbausteine rund um Organspende sowie allgemeine Informationen zum Thema haben die BZgA und die
Bundesnotarkammer in der kostenfreien Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung“ zusammengefasst.
Die Broschüre kann kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden.
(dpa)
(19.11.2020) Deutschlands Statistik zur Organspende lässt trotz vieler regulatorischer Verbesserungen weiterhin zu wünschen übrig. Auf bessere Zahlen zielt deshalb eine neue Richtlinie der Bundesärztekammer, die einer der Autoren als „Meilenstein in der Spendererkennung“ bezeichnet.
Wie ist das korrekte Vorgehen zur Erkennung eines Organspenders? Welche organisatorischen Maßnahmen müssen sichergestellt sein, wenn eine Organspende erfolgen soll? Dazu gibt es jetzt einen Richtlinientext mit ausführlicher Begründung. Am 1. September wurde die neue „Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Transplantationsgesetz zur ärztlichen Beurteilung nach § 9a Abs. 2 Nr. 1 TPG (RL BÄK Spendererkennung)“ veröffentlicht. Koautor Professor Dr. Klaus Hahnenkamp, Universitätsmedizin Greifswald, bedauert, dass sie angesichts Corona „etwas geräuschlos“ an den Start gegangen ist. Den gesamten Bericht lesen Sie in Medical Tribune.
Bereits im Frühjahr 2019 trat ein Gesetz in Kraft, das die Krankenhäuser dazu verpflichtet, deutlich mehr Ärzte für das Thema Organspende freizustellen. Sogenannte Transplantationsbeauftragte sollen Patienten in Ruhe begutachten können, wenn diese möglicherweise als Spender in Betracht kommen. Zudem muss jede Klinik verbindliche Verfahrensabläufe festlegen, wie sie sich besser um das Thema Organspende kümmern kann. Es waren keine Bitten, die das Gesetz zur Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) formuliert. Die Vorgaben sind verbindlich, das Transplantationsgesetz wurde durch die Reform entsprechend geändert.
Doch bei der Umsetzung der wichtigen Strukturreform hakt es gewaltig. Welche Baustellen es noch gibt, erläutert der lesenswerte Artikel "Es hakt in den Krankenhäusern" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, soll in Zukunft regelmäßiger erfragt werden. Das hat der Deutsche Bundestag am 16.01.2020 beschlossen.
Künftig soll eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren. Eine Gruppe von
Abgeordneten des Deutschen Bundestags um Annalena Baerbock und Katja Kipping hat den Gesetzentwurf eingebracht.
Der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung, eingebracht von Gesundheitsminister Jens Spahn zusammen mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, wurde von den
Bundestagsabgeordneten verworfen.
Was ändert sich?
Die derzeit geltende Rechtslage (sog. Entscheidungslösung) bleibt in ihrem Kern unverändert, d. h. eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.
Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.
Weitere Informationen finden Sie u. a. auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Auflärung (BZGA).
Mit dem Gesetz werden Maßnahmen ergriffen, die Experten – unter anderem die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) – seit Längerem gefordert hatten. Sie hatten den Rückgang bei den Organspenden in Deutschland in den vergangenen Jahren nämlich nicht auf nachlassende Spendenbereitschaft der Bevölkerung zurückgeführt, sondern vielmehr auf Defizite bei der Arbeit in den Kliniken sowie anderen Bereiche wie beispielsweise die Überlastung des Personals auf Intensivstationen. Diese Schwachstellen sollen nun beseitigt werden.
Mit vier zentralen Aspekten will die Bundesregierung die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern schaffen, um die Organspendezahlen dauerhaft zu erhöhen. Erstens seien das die im Gesetz verbindlich festgelegten Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten. Diese soll auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern erfolgen. Wenn ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation hat, soll jede Station mindestens einen Transplantationsbeauftragten benennen, dem sämtliche erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotenzials zur Verfügung zu stellen sind. Der Aufwand wird vollständig refinanziert.
Zweitens werden die Entnahmekrankenhäuser insgesamt künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet.
Drittens wird es künftig bundesweit einen neurologischen/neurochirurgischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst geben. Dieser soll gewährleisten, dass kleineren Entnahmekrankenhäusern jederzeit qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.
Viertens werde mit dem neuen Gesetz erstmals die Angehörigenbetreuung rechtlich geregelt.
(Auszüge aus einem Artikel des Deutschen Ärzteblattes)