Pro  Transplant klärt auf!

(Juli 2024)
20 Fragen und Antworten zur Widerspruchsregelung.
Diese informative Zusammenstellung von Fakten zur Widerspruchslösung und zur Organspende in Deutschland räumt mit vielen falschen Argumenten auf, mit denen die Gegner einer Gesetzesreform immer wieder versuchen, die Widerspruchslösung in ein schlechtes Licht zu rücken. 
Lesen Sie hier die Zusammenstellung der Patienteninitiative Pro Transplant

Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden

(04.06.2024) 

Minister Laumann: Widerspruchslösung kann Leben retten.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Dienstag, 4. Juni 2024, in Berlin eine von Nordrhein-Westfalen initiierte Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende vorgestellt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Hintergrund ist die massive Lücke zwischen gespendeten Organen und Personen, die ein Spenderorgan benötigen – obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung der Organspende gegenüber positiv eingestellt ist.
Die Pressekonferenz kann hier angeschaut werden: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesratsinitiative-aus-nordrhein-westfalen-zur-einfuehrung-der

Pressekonferenz von ProTransplant zur geplanten Verfassungsbeschwerde

(22.05.2024)
Das Bündnis ProTransplant hat am 21.05. eine online-Pressekonferenz veranstaltet, um über die geplante Verfassungsbeschwerde zu Verbesserungen der Situation der Wartepatient*innen auf eine Organspende zu infornieren. Die Pressekonferenz können Sie hier aufrufen: 
https://www.youtube.com/watch?v=c56vVTnHzGw

Bündnis ProTransplant für eine Verbesserung der Organspende in Deutschland

In Deutschland gibt es über 8.000 Patientinnen und Patienten, die auf eine Organspende warten, davon ein großer Teil auf eine Nierenspende. 

In Deutschland gilt das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16. März 2020, das am 1. März 2022 in Kraft trat. Gleichzeitig traten weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes in Kraft.

Mit dem neuen Gesetz bleibt es dabei. dass eine Organ- und Gewebespende grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.

Jede(r) soll sich entscheiden. Dazu werden z.B. von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung u. a. Informationen zur Organspende bereitgestellt, die eine bessere Aufklärung bieten sollen und damit die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik fördern.

Damit sollte die Zahl der Organspenden erhöht werden, was in der Rückschau von 3 Jahren nicht zu dem erhofften Ergebnis geführt hat. Im Gegenteil, die Organspenden sanken weiter.  Jedes Jahr sterben 1.000 Menschen auf der Warteliste, weil sie nicht rechtzeitig transplantiert werden können. 

Deutschland ist Mitglied im Eurotransplant Verbund, in dem 8 europäische Länder zusammengeschlossen sind. Ein Großteil der Eurotransplant Länder hat bereits die Widerspruchslösung eingeführt und signifikant höhere Spenderzahlen als Deutschland. 

Das Bündnis ProTransplant hat sich zum Ziel gesetzt, eine Änderung der fatalen Situation zu erreichen. Zum Beispiel mit einem offenen Brief "Deutscher Irrweg in der Organspendepolitik beenden - Katastrophale Bilanz nach 3 Jahren neuer Gesetzgebung" , der an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gerichtet war und mit einer Unterschriftenkampagne in Berlin im Bundesgesundheitsministerium überreicht wurde. Den Text der offenen Briefe finden sie auf der Homepage von ProTransplant.

Eine aktuelle Aktivität ist die Planung einer Verfassungsbeschwerde. 

Die Initiator:innen werden unter dem Dach des Bündnisses ProTransplant eine Verfassungsbeschwerde gegen die unhaltbaren Zustände bei der Organspende einreichen.

  • Wer sind die Initiator:innen? Zazie Knepper, Hamburg, Dominik Panzer, Würzburg, Mario Rosa-Bian, Düsseldorf, Anne Scheidler, Berlin.
  • Was soll erreicht werden? Ziel ist, dass die Regierung angesichts einer Vielzahl an Möglichkeiten mehr Maßnahmen ergreift, um die Zahl der Organspenden bzw. der Transplantationen in Deutschland zu erhöhen.
  • Wie ist der aktuelle Stand? Pro Transplant hatte bereits einen ausführlichen Vor-Ort-Termin mit dem Verfassungsrechtler Prof. Josef Lindner aus Augsburg, der die Beschwerde einreichen wird.
  • Es ist wichtig, dass die Klage gut vorbereitet wird. Nur dann bestehen Aussichten auf Erfolg.

Die IG Niere unterstützt die Aktivitäten von ProTransplant. Bitte informieren Sie sich über dieses Thema auf der Homepage von ProTransplant.
Es werden noch sog. Beschwerdeführer gesucht, die die Verfassungsklage unterstützen. Idealerweise Personen, die schon einige Zeit auf der Warteliste stehen und bisher keine Transplantation angeboten bekamen. Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören und sich vorstellen könnten, die Verfassungsklage zu unterstützen, melden Sie sich bitte beim Vorstand der IG Niere. Es besteht keine finanzielle Verpflichtung, Sie müssen auch nicht persönlich vor Gericht erscheinen, nur ihren Werdegang und ihre persönliche Geschichte als Wartepatient:in beitragen.

Für weitere Fragen können wir Sie auch an unser Mitglied, Mario Rosa-Bian, vermitteln, der einer der Initiatoren von ProTransplant ist.
Bitte unterstützen Sie auch die Spendenkampagne von ProTransplant, um die Kosten für die Verfassungsklage tragen zu können. 

https://www.gofundme.com/f/wir-wollen-leben-wir-warten-auf-ein-herz

Hier noch einige Dokumente zur Vertiefung der jetzigen Situation der Organspende und Überlegungen zu möglichen Verbesserungen:
Möglichkeiten zur Verbesserung der Organspende
Verfassungsklage