verschiedene Behörden und Bundesministerien: https://www.zusammengegencorona.de/
Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus
Land Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Land Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/corona-regeln-fuer-nordrhein-westfalen-im-november-2020
Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html
(03.02.2021) Menschen mit chronischen Nieren- oder Lebererkrankungen, mit einer seltenen Krankheit und Menschen mit Downsyndrom werden prioritär gegen das Coronavirus geimpft.
Es hatte sich abgezeichnet: Mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca ändern sich die Voraussetzungen für die Impfpriorisierung. Jetzt hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine modifizierte Fassung der Coronavirus-Impfverordnung vorgelegt. Am Montag wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht, damit tritt sie am 9. Februar in Kraft. Innerhalb der bisherigen Priorisierungsstufen sollen nun die bislang einsetzbaren Impfstoffe gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zugeordnet werden.
Damit trägt der Minister dem Umstand Rechnung, dass der Vektorviren-Impfstoff von AstraZeneca nur Menschen bis zum Alter von 64 Jahren empfohlen wird. Neu ist zudem, dass die Kosten für die
Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über in Einzelfällen bestehende hohe Risiken für einen schweren oder tödlichen Verlauf nun von den Kostenträgern übernommen werden. Und auch unter 16-bis
18-jährige können bei entsprechender Risikokonstellation geimpft werden – allerdings nur mit einem Impfstoff.
Weitere Informationen, auch zu der Einteilung nach Prioritäten, finden Sie im entsprechenden Artikel des Ärzteblattes.
(22.01.2021) Auch jüngere Menschen mit gravierenden Vorerkrankungen haben ein erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken und schlimmstenfalls daran zu sterben. Um die Risiken in dieser Personengruppe zu senken, sollten sie daher frühzeitig eine COVID-19-Impfung erhalten. Dies fordert die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) gemeinsam mit den Schwerpunktgesellschaften der Inneren Medizin* und der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF). Welche internistischen Krankheitsbilder mit einem erhöhten COVID-19-Risiko verbunden sind, haben Experten in einer Stellungnahme zu den Impf-Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zusammengefasst.
Zu den besonders gefährdeten Gruppen zählen etwa Menschen mit gewissen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zum Beispiel mit einer koronaren Herzkrankheit, wenn sie durch die üblichen Maßnahmen nicht zu
behandeln sind, oder mit Herzinsuffizienz, aber auch Patienten mit Krebs oder Nierenpatienten an der Dialyse.
Weitere Informationen: Stellungnahme zur STIKOCOVID-19
Impfempfehlung einschließlich der aktuellen wissenschaftlichen Begründungen
Bundesverband Niere: https://www.bundesverband-niere.de/aktuelles/neuigkeiten/allgemein/aktuelle-informationen-und-handlungsempfehlungen-zur-corona-krise-2379
Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/COVID-19
Zystennieren: https://www.pkdcure.de/index.php?page=Corona-Virus
Transplantierte: https://tx-corona-info.de/
Warum Remdesivir das Coronavirus nicht vollständig ausschaltet
(13.01.2021) Remdesivir ist das erste Medikament
gegen Covid-19, das unter Auflagen in Europa zugelassen wurde. Der Wirkstoff soll die rasante Vermehrung des SARS-CoV-2-Erregers in menschlichen Zellen unterdrücken, indem er die virale
Kopiermaschine, RNA-Polymerase genannt, stoppt. Forschende vom Göttinger Max-Planck-Institut (MPI) für biophysikalische Chemie und der Universität Würzburg haben nun aufgeklärt, wie Remdesivir
die virale Polymerase während des Kopierens stört, sie aber nicht vollständig hemmt. Ihre Ergebnisse erklären, warum das Medikament eher schwach wirkt.
Der Informationsdienst Wissenschaft (IDW) berichtet über die neuesten Erkenntnisse.
Fragen und Antworten zur COVID-2 Impfung
(23.12.2020) Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet die wichtigsten Fragen zum anlaufenden Impfprogramm auf seiner Internetseite.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
Regierung startet Ausgabe von FFP-2-Masken für 27 Millionen Menschen
(09.12.2020) Das Bundesgesundheitsministerium startet die Ausgabe von partikelfiltrierenden Masken an Menschen mit hohem Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufes in den kommenden Tagen.
Laut einem Verordnungsentwurf, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute in Berlin vorstellte, soll die Ausgabe im Dezember bereits beginnen. Damit dies zügig funktioniere,
sollen die rund 27 Millionen Anspruchsberechtigte in „einem vereinfachten Verfahren“ drei Masken in Apotheken bis Ende des Jahres abholen können. Dafür müsse der Personalausweis oder eine
„nachvollziehbare Darlegung des Anspruches durch Eigenauskunft“ vorgelegt werden.
Weitere Infos und Quelle: Deutsches Ärzteblatt